Argumente für 8%-Wohnsteuer

Argumente für eine Einheitssteuer von 8% auf den Wohnkonsum als Ersatz für die bisherige EMW-Besteuerung. Merkmale:
- Der EMW wird mit pauschal 8% versteuert.
- Mieteinnahmen werden mit pauschal 8% versteuert. (Ev. erst später)

- Der Steuerertrag geht an die Standortgemeinde der Wohnung
- Eigenmietwert, Schuldzins und Unterhaltskosten werden dem steuerbaren Einkommen nicht mehr angerechnet.
- Welcher Teil des Steuerertrags für die Wohneigentumsförderung verwendet wird, ist offen.


Kompromiss
Viele Hauseigentümer versteuern ihren Eigenmietwert mit 20% und mehr. Wie verlockend süss ist da der Traum der EMW-Abschaffung und damit einer Steuerbefreieung des Wohnens. Die 8%-Wohnsteuer ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen diesen beiden Extremen.

 

Haushaltsneutrale Steuerreform

Der einheitliche Steuersatz kann so festgelegt werden, dass die Steuerreform haushaltsneutral erfolgt. Nimmt man die letzten 5 Jahre als Bemessungsgrundlage, dürfte dieser Zinssatz in der Grössenordnung von 5 bis 8% liegen.

 

Unveränderter Steuerertrag
Dank dem unveränderten Steuerertrag müssen keine Steuerausfälle kompensiert werden. Die Budgets von Kantonen und Gemeinden müssen nicht reduziert werden.

 

Gleichbehandlung
Mieter und Eigentümer versteuern ihren Wohnkonsum gleich. Sie beteiligen sich in vergleichbarer Weise am Steuerertrag von Gemeinde und Kanton.

 

Generationenvertrag
Wer sich Wohneigentum leisten kann, bezahlt eine Steuer die proportional zu seinem Wohnkonsum ist. Dadurch bezahlen mehrheitlich ältere Personen Steuern, was u.a. zu einer finanziellen Entlastung von jungen Familien führt.

 

Steuergerechtigkeit

Die Wohnsteuer wird nahe der Quelle erhoben, beim EMW oder bei den bezahlten Mieteinnahmen. Die hohe Transparenz garantiert einen hohen Grad an Steuergerechtigkeit.

 

Armutsgefälle
Vergleichbare Steuern für Mieter und Eigentümer wirkt sich auf das Armutsgefälle neutral aus. (Dies ist vorteilhaft im Vergleich mit der EMW-Abschaffung, welche Hauseigentümer gegenüber Mietern privilegiert behandelt.)

 

Kommunale Infrastruktur
Der Steuerertrag des Wohnens fällt dort an, wo auch die zugehörigen Infrastrukturkosten anfallen, d.h. in der Gemeinde resp. dem Kanton der Liegenschaft. Dies entspricht dem Verursacherprinzip.

 

Senkung von Gemeindesteuern
Gemeinden mit einem grossen Anteil Mietwohnungen, die bisher nur bescheidene Steuern einbrachten, erhalten zusätzliche Einnahmen aus der Wohnsteuer. Dies ermöglicht ihnen den Gemeindesteuersatz zu senken.

 

Wohneigentumsförderung
Die Einnahmen aus der Wohnsteuer können u.a. für die Wohneigentumsförderung verwendet werden. Idealerweise hilft diese Förderung, übermässige Schulden zu vermeiden, welche bei steigenden Hypothekarzinsen problematisch sind.

 

Steuerschlupflöcher
Die Einheitssteuer auf Mieteinnahmen und EMW reduziert die möglichen Steuerschlupflöcher auf ein Minimum. Dank geringer Steueroptimierung genügt schon ein moderater Steuersatz für einen beträchtlichen Steuerertrag.

 

Selbstdeklaration
Auf eine staatliche Schätzung kann verzichtet werden. Dank dem moderaten Steuersatz bietet es sich an, dass Hauseigentümer den EMW selber deklarieren. Grosse Schummeleien sind leicht nachweisbar, kleine fallen kaum ins Gewicht.

 

Komplexität
Im Unterschied zu anderen Steuermodellen wird bei der Wohnsteuer Komplexität nicht belohnt. Eine Firma kann noch so verschachtelt und international verstreut sein, wenn sie Wohnungen vermietet bezahlt sie den Einheitssteuersatz von 8%.

 

Schrittweise Umsetzung

Ein innovationsfreudiges und konsensfähiges Parlament könnte die 8%-Wohnsteuer für alle Wohnungen einführen. Denkbar wäre auch, die Einheitssteuer zuerst nur auf selbst genutztes Wohneigentum anzuwenden.


Vollständige Liste der Argumente siehe Download.