In diesem Kapitel finden Sie Pro- und Kontraargumente zur EMW-Abschaffung und zur 8%-Wohnsteuer. EMW steht für Eigenmietwert.

Ausgangslage, d.h. aktuelle Eigenmietwert-Besteuerung

Bei selbst genutztem Wohneigentum (Hauptwohnsitz und Zweitwohnungen) wird der Eigenmietwert dem steuerbaren Einkommen angerechnet. Die Kantone können diesen Eigenmietwert im Bereich von 60 bis 100% einer vergleichbaren Miete festlegen. Im Gegenzug können Schuldzinsen und Unterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.


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Sammlung von Argumenten, geordnet nach Prioritäten 1-4. Stand: 18.09.2018
Bitte beachten: Die Argumente für eine 8%-Wohnsteuer auf den Eigenmietwert sind mit a gekennzeichnet. Z.B. 2a für 2. Priorität. Wenn sich ein Argument auf die Option der Mietzins-Besteuerung bezieht, steht ein b, z.B. 1b für die erste Priorität.
X999 Argumente zum EMW V14.xlsx
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