Argumente gegen die Abschaffung des Eigenmietwerts

Argumente gegen einen Systemwechsel nach den Vorstellungen der ständerätlichen Wirtschaftskommission:
- Kein Systemwechsel für Zweitwohnungen

- Aufhebung des Eigenmietwerts für den Hauptwohnsitz
- Kein Steuerabzug für Unterhaltskosten
- Abzüge für Energie, Umwelt und Denkmalpflege als kantonale Optionen
- Schuldzinsabzüge für 80 oder 100% der Vermögenserträge (Mieteinnahmen, Erträge aus Aktien, Erträge aus Wertpapieren, usw.)
- Schuldzinsabzug nur noch für Ersterwerber (Was ist ein Ersterwerb?)


Versicherung
Die EMW-Besteuerung ist eine wirkungsvolle Versicherung gegen sehr hohe Hypothekarzinsen. Davon profitieren nicht nur verschuldete Hausbesitzer, sondern auch das Baugewerbe und die Banken.

 

Haushaltsneutrale Steuerreform
Weil in absehbarer Zukunft mit tiefen Hypothekarzinsen zu rechnen ist, führt die EMW-Abschaffung zu einer wesentlichen Reduktion des Steuerertrags. Damit entspricht die Reform nicht dem Anspruch, haushaltsneutral zu sein.

 

Verkomplizierung

Das neue Steuermodell will selbst genutztes Wohneigentum in drei Kategorien mit unterschiedlichen Regeln aufteilen: Zweitwohnungen, Hauptwohnsitz und Hauptwohnsitz im Ersterwerb. Ausserdem kann eine Hypothek zwecks Schuldzinsabzug willkürlich vom Hauptwohnsitz an eine privat vermietete Wohnung übertragen werden.

 

Ungleichbehandlung

Wer seine Hypothek nicht oder nur langsam abzahlen kann, soll zukünftig seine Schuldzinsen nicht mehr abziehen dürfen. Wer seine Hypothek hingegen freiwillig stehen lässt und mit seinem Geld spekuliert, soll seine Schuldzinsen im Umfang der Erträge aus Wertpapieren abziehen dürfen.

 

Schuldzinsabzug

Die Zweitwohnung ist vom Systemwechsel ausgeschlossen und ein Schuldzinsabzug ist somit weiterhin möglich. Dabei kann kaum ausgeschlossen werden, dass ein Teil des Schuldzinses den Hauptwohnsitz betrifft.
 

Reduzierter Steuerertrag, Kompensation
Die Abschaffung der EMW-Besteuerung kostet jährlich Milliarden, zumindest wenn die Hypothekarzinsen wie erwartet tief bleiben. Diese Steuerausfälle müssen z.B. durch höhere Einkommenssteuern kompensiert werden.

 

Reduzierter Steuerertrag
Die Abschaffung der EMW-Besteuerung kostet jährlich Milliarden, zumindest wenn die Hypothekarzinsen wie erwartet tief bleiben. Wenn der Staat seine Leistungen entsprechend reduziert, trifft dies in der Regel zuerst die Ärmeren.

 

Förderung der KMU
Wenn der Steuerabzug für Unterhaltsarbeiten entfällt, werden weniger Unterhaltsarbeiten in Auftrag gegeben. Dies trifft zahlreiche Handwerker.

 

Generationenvertrag
Der dringend benötigte Ausgleich zwischen den Generationen wird geschwächt. Die steuerliche Entlastung junger, finanzschwacher Familien durch wohlhabende Alte wird reduziert. (Tendenziell wächst mit dem Alter das Vermögen und damit auch die EMW-Steuer von Hauseigentümern.)

 

Steuergeschenk
Die Abschaffung der EMW-Besteuerung ist in vielen Fällen ein Steuergeschenk an wohlhabende Hauseigentümer. Dies steht im Widerspruch zum Verfassungsartikel 127.2, welcher Steuern nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verlangt.

 

Zeitpunkt für Steuergeschenke
Unbegründete Steuergeschenke passen nicht in unsere Zeit. Die finanziellen Verhältnisse sind vielerorts angespannt. Die demagogische Entwicklung und steigende Krankenkassenprämien stellen uns vor zu grosse Herausforderungen.

 

Entwicklungspotential des EMW
Viele Probleme der EMW-Besteuerung lassen sich ohne Systemwechsel lösen. Vermutlich würde es genügen, wenn EMW und Schuldzinsen nur noch zur Hälfte dem steuerbaren Einkommen angerechnet würden.

 

Raumplanung
Ökologisch macht es keinen Sinn, Wohnen von Einkommenssteuern zu befreien. (Wohnen ist bereits frei von Konsumsteuern). Eine solche Steuerbefreiung fördert die Verschwendung, was sich negativ auf den Landverbrauch auswirkt.

 

Umweltschutz
Eine komplette Steuerbefreiung des Wohnens ist schädlich für die Umwelt, weil verschwenderischer Umgang mit Wohnraum steuerlich keine Folgen hat. Z.B. führen grössere Wohnungen bei vergleichbarer Isolation zu vermehrtem CO2-Ausstoss.

 

Gleichbehandlung
Die Abschaffung führt zu einer Ungleichbehandlung von Mietern und Eigentümern. Die Hauseigentümer werden von Steuern des Wohnens befreit, während Mieter via Miete jährlich Milliarden an Steuern des Wohnens generieren. (Konsequenterweise müssten Mieteinnahmen von Steuern befreit und die Mieten entsprechend gesenkt werden)

 

Armutsgefälle
Wenn Mieteinnahmen besteuert werden, die Eigenmietwerte hingegen nicht, verstärkt dies das Armutsgefälle. Tendenziell wohlhabendere Hauseigentümer sind dann steuerlich privilegiert.

 

Kommunale Infrastruktur
Wenn ein Hauseigentümer durch Steueroptimierung nur ein marginales Einkommen deklariert, ist sein Beitrag an die Infrastruktur zu gering. Dies widerspricht dem Verursacherprinzip. Dabei ist zu beachten, dass keine Wohnform so hohe Infrastrukturkosten verursacht wie Einfamilienhäuser.

 

Wohnkonsum
Wohnen kann als Konsum betrachtet werden. In den meisten Fällen ist der Wohnkonsum der grösste Posten im Budget eines Privathaushaltes. Dass beim Wohnen im Eigenheim weder Konsum noch Einkommen besteuert werden sollen, ist inkonsequent.

 


Vollständige Liste der Argumente siehe Download.

 

Siehe ergänzend die Argumente gegen eine staatliche Spekulations-Förderung.