Einleitung zur 8%-Wohnsteuer

  • Soll Wohnen von Steuern befreit werden oder ist aus ökologischen Gründen eine moderate Steuer sinnvoll?
  • Ist es möglich, den Wohnkonsum von Mietern, Wohnbaugenossenschaftern und Hauseigentümer gleich hoch zu besteuern?
  • Wie gestalten und finanzieren wir die Wohneigentumsförderung, welche laut Verfassung vorgesehen ist?

Wenn Sie sich für diese Fragen interessieren, sind Sie auf dieser Internetseite goldrichtig. Die Illustrationen können Ihnen den Einstieg ins komplexe Thema erleichtern.

 


Eine Steuerreform beim Eigenmietwert bietet zahlreiche Chancen: Mehr Steuer-

gerechtigkeit, Gleichbehandlung von Mietern und Eigentümern, Stärkung des Generationenvertrags, Umweltschutz, Vereinfachung der Bürokratie, usw. Idealerweise erfolgt der Systemwechsel haushaltsneutral, so dass keine Steuerausfälle zu kompensieren sind.

 

Die bisherige Eigenmietwert-Besteuerung versichert* die Hauseigentümer gegen hohe Hypothekarzinsen. Dass dieser Zins in den kommenden 10 Jahren auf über 5% ansteigt ist unwahrscheinlich. Sollte dies doch eintreffen, profitieren hoch verschuldete Hauseigentümer von grossen Steuerabzügen. Das umstrittene Steuermodell könnte mit wenig Aufwand optimiert werden, z.B. Faktor 0,5 für den Schuldzinsabzug und Faktor 0,5 für den Eigenmietwert.

 

Und wenn wir uns eine radikalere Veränderung zutrauen? Wäre es nicht sinnvoll, Mieteinnahmen und Eigenmietwert von Einkommenssteuern zu befreien? Wegen der ungewissen Amortisationsdauer (40 - 120 Jahre) ist es ohnehin schwierig, das Nettoeinkommen zu ermitteln. Betrachten wir Wohnen lieber als Konsum und legen dafür eine Einheitssteuer fest! 5 bis 8% Steuern auf Mieteinnahmen und Eigenmietwert dürften für eine haushaltsneutrale Steuerreform genügen. Mit der Seite Wohnsteuer.ch engagiere ich mich für diesen Lösungsansatz.

 

Die Mietverträge bleiben von diesem Systemwechsel unberührt. Mieter bezahlen weiterhin dieselbe Miete. Neu ist lediglich, dass ihre Miete sicher versteuert wird und dass der Steuerertrag ihrer Wohngemeinde zu Gute kommt.

 

Dass wir Hauseigentümer unseren Wohnkonsum angemessen versteuern, halte ich für eine Selbstverständlichkeit. Damit anerkennen wir unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und zeigen uns dankbar für die Privilegien, die wir geniessen.

 

Herzlichen Dank für Ihr Interesse an der Wohnsteuer.

 

Stefan Drack


Eigenmietwert: Eine typische Innovation der Schweiz und die ideale Basis für einen fairen Kompromiss bei der anstehenden Steuerreform.


Weitere Gedanken zur Wohnsteuer

 

Beim Eigenmietwert scheint sich der Populismus durchgesetzt zu haben und viele wichtige Argumente bleiben unbeachtet. Linke Parteien und Parteien der Mitte stehen dabei vor folgendem Dilemma: Wenn sie die Eigenmietwert-Abschaffung ablehnen können sich rechte Parteien weiterhin mit diesem Thema profilieren. Wenn sie der Abschaffung zustimmen nehmen sie grosse Steuerausfälle in Kauf und dass nur noch Mieter (indirekt) Steuern des Wohnens bezahlen.

 

Viele einflussreiche Politiker wohnen in grossen Häusern. Wollen sie dafür Steuern bezahlen? Vermutlich die wenigsten. Eher werden sie so argumentieren: „Diese Steuern braucht es nicht. Der Staat soll endlich sparen. Lasst uns den Eigenmietwert abschaffen“.

 

Diese Auffassung scheint auf den ersten Blick verlockend. Und sicher gibt es auch da und dort Sparmöglichkeiten. Das darf aber nicht davon ablenken, dass ein erfolgreicher Staat auf Einnahmen angewiesen ist. Wenn wir den Eigenmietwert abschaffen, muss folglich eine andere Steuer erhöht werden, z.B. die Einkommenssteuer.

 

Und wieso sollte ausgerechnet Wohnen steuerfrei sein? Ist ein solches Privileg ökologisch sinnvoll? Und müsste man in diesem  Fall nicht auch Mieteinnahmen von Steuern befreien und die Mieten entsprechend senken? Die Abschaffung des Eigenmietwertes ist selbstgerecht, die aktuelle Eigenmietwertbesteuerung hat hingegen viele Nachteile. Wäre da nicht eine Einheitssteuer von 8% auf den Eigenmietwert ein vernünftiger Kompromiss?

 

Beim Wohnen kann die Einkommensseite und die Konsumseite besteuert werden. Warum dies so ist, können Volkswirtschaftler wohl am besten erklären. Verwendet man den Eigenmietwert als Basis für eine Einkommenssteuer, müssen viele Faktoren berücksichtigt werden. Deutlich einfacher ist es, wenn man beim Wohnen die Konsumseite besteuert. Auch diese Steuer kann sich am Eigenmietwert orientieren. Erfreulicherweise genügt in diesem Fall ein  Steuersatz von lediglich 8%. Ausserdem bietet sich an, dass die Hauseigentümer den Eigenmietwert selber deklarieren.

 

Diese Internetseite richtet sich primär an Personen mit Wohneigentum. Die meisten von uns Hauseigentümern können sich eine Steuer von 8% auf den Eigenmietwert gut leisten. Damit zeigen wir uns solidarisch  mit den Mietern, in deren Mieten sich Steuern verstecken. Ausserdem tragen wir dazu bei, dass unsere Gemeinde nicht finanziell geschwächt wird. Schliesslich wünschen wir uns eine Gemeinde, die etwas zu bieten hat: Intakte Strassen, gute Schulen, grosszügige Sportanlagen und vieles mehr.